Muscheid: Prüfung der Auswirkungen für Rheinland-Pfalz notwendig / Amtsangemessene Bezahlung auch in anderen Bereichen umstritten
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss insgesamt auf seine Auswirkungen für Rheinland-Pfalz geprüft werden, erklärte der rheinland-pfälzische DGB-Vorsitzende, Dietmar Muscheid, in einer ersten Stellungnahme in Mainz.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die sog. W-Besoldung für die Hochschullehrer in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil betrifft auch weitere Bundesländer, da diese die Besoldung nach der Föderalismus-Reform eigenständig für das jeweilige Bundesland regeln können.
Muscheid: „Wir werden sehr genau prüfen, was dieses Urteil für die Besoldungsregelungen aller Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz bedeutet. Wir haben im vergangenen Jahr erhebliche Auseinandersetzungen wegen der Festlegung der Besoldungserhöhungen durch das sogenannte Dienstrechtsänderungsgesetz gehabt. Wenn das Bundesverfassungsgericht Kriterien für die amtsangemessene Besoldung unter Föderalismusbedingungen aufstellt, kann das Auswirkungen auf die Bezahlung aller Beamtinnen und Beamten haben.“
Rheinland-Pfalz hat die Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen und Beamten für die nächsten 5 Jahre auf jeweils 1% festgelegt und gleichzeitig diese Ausgaben (rd. 42 Mill. Euro) über Kürzungen bei der Beihilfe und dem Familienzuschlag (rd. 41 Mill. Euro) wieder hereingeholt.
Muscheid: „Wir warten gespannt auf die schriftliche Urteilsbegründung. Wenn es Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Besoldung gibt, werden wir tätig werden und ggf. die Kolleginnen und Kollegen auffordern, ihre Ansprüche geltend zu machen.“